Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Notfallbetreuung ausgeweitet.
Bisher wurden nur Kinder betreut, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.
Ab Montag, 27.04.2020 ist auch eine Notfallbetreuung möglich, wenn beide Elternteile einen Beruf ausüben, der präsenzpflichtig ist. Das bedeutet, die Arbeit kann nicht von zu Hause aus erledigt werden. Der Arbeitgeber muss dies bescheinigen und bestätigen, dass der Mitarbeiter unabkömmlich ist. Dies gilt ebenfalls für Alleinerziehende.
Sollte langfristig die Kapazitätsgrenze erschöpft sein, behalten wir uns vor, eine Auswahl nach vorgegebenen Kriterien aus der Corona-Verordnung zu treffen.
Nähere Informationen unter:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/200423_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_nach6AendVO_Stand_ab_270420_nurArtikel1.pdf
Das Anmeldeformular für die Notfallbetreuung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ottersweier unter:
https://www.ottersweier.de/index.php?id=308&no_cache=1&publish[id]=1127562&publish[start]=
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schmidt
Rektor