Die Einrichtung einer Notfallbetreuung betrifft alle Kinder, deren Eltern beide in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendiger Medizinprodukte), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, ÖPNV, Entsorgung) sowie der Lebensmittelbranche. Berechtigt für die Notfallbetreuung sind ebenfalls Alleinerziehende, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.